
Dr. Peter Hammacher | Mediation Schlichtung Gütestelle
Mediation, Schlichtung und das gesetzliches Einigungsgebot nach § 650b Abs.1 BGBI
Der Gesetzgeber hat ein Einigungsgebot für Baubeteiligte erlassen: Nach § 650b Abs.1 BGB „streben die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an.“ Die Parteien müssen sich aktiv um eine Einigung bemühen, sonst verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht (§§ 642,643, 254 BGB). Die professionelle Vorgehensweise: Übertragung des Einigungsverfahrens an Mediation oder Schlichtung.
Mediation und Schlichtung entlasten die Parteien von Verfahrensfragen; kein Spagat im Rollenverständnis, authentische Vertretung der eigenen Interessen, Effizienz im Verhandlungsablauf, Ausgewogenheit und Fairness.
Ich bin seit 2006 als Mediator tätig.
Branchen: Anlagenbau, Maschinenbau, Stahlbau, Metallbau Investitionsgüterindustrie, Bauindustrie und Handwerk
Schwerpunkt der Mediationen: Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über Mängel, Bauzeit, Nachträge; Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern (ARGE, Konsortium, Ingenieur- und Architekturbüros); Probleme auf der Beziehungsebene zwischen Mitarbeitern oder Projektbeteiligten
Öffentlichkeitsbeteiligung Infrastrukturprojekte
Ich bin zertifizierter Mediator (Bundesverband Mediation e.V.), Mitglied in der Fachgruppe Planen und Bauen des BMeV, Mitglied der ARGE Mediation des Deutschen Anwaltvereins, Mitglied des Centrums für Mediation, Mitglied der MediationsAllianz Baden-Württemberg
Anerkannte Gütestelle
Mehr hierzu auch auf dem Justizportal des Justizministers von Baden-Württemberg unter „Schlichten statt Richten„. Die Anrufung der Gütestelle führt zur Hemmung der Verjährung durch Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, § 204 Nr.4 BGB. Der Güteantrag muss direkt bei der Gütestelle gestellt werden.
Ich bin seit 2006-09-11 eine von dem Landgericht Heidelberg zugelassene Gütestelle, § 794 Abs.1 Ziff. 1 ZPO, § 22 AGGVG.
Eine vor der Gütestelle geschlossene Vereinbarung ist vollstreckbar.
Lehre und Veröffentlichungen
Verarbeitung der Erfahrung in Mediation und anderen Formen der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung in Vortrag, Schrift und Lehre
Inhouse-Seminare für Verbände und Unternehmen zu Verhandlungstraining, Konfliktvermeidung und Konfliktbearbeitung im Baubereich
Honorardozent an der SRH School of Engineering and Architecture im Bereich Mediation, Moderation, Master-Studiengang
Autor: Hammacher/Erzigkeit/Sage, So funktioniert Mediation im Planen und Bauen – Praxis der Konfliktbearbeitung ohne Gericht, 4. Auflage 2018, http://www.springer.com/de/book/9783658051075
Das Verfahren: Mediation und Schlichtung
Mediation und die ihr verwandte Schlichtung ohne Schiedsspruch ist eine ernste Alternative zu allen streitigen Verfahren vor den staatlichen oder Schiedsgerichten. Alle großen Schiedsgerichtsorganisationen bieten zugleich auch Mediation und Schlichtung durch qualifizierte Mediatoren oder Schlichter an. (vgl. DIS, ICC, UNCTAD).
Anders als bei Schiedsgerichtsverfahren erarbeiten die Parteien in der Mediation oder Schlichtung die Lösung ihres Konfliktes mit Unterstützung eines Mediators oder Schlichters selbst. Der Mediator oder Schlichter ist nicht berufen, Recht zu sprechen oder einen Kompromissvorschlag auf der Basis seiner Bewertung des Streitstoffes zu unterbreiten, es sei denn die Parteien wünschen dies.
Damit bleibt die Verantwortung für die Bewältigung des Streitstoffs bei den Parteien, der Mediator oder Schlichter übernimmt die Verantwortung für den Lösungsprozess.
Mediationsverfahren oder Schlichtung sind eine Form der bilateralen oder multilateralen Verhandlung mit Unterstützung eines neutralen Dritten. Sie sind gut strukturiert, folgen aber nicht den Regeln einer Prozessordnung.
Hierzu: Hammacher in Hammacher/Erzigkeit/Sage, So funktioniert Mediation im Planen und Bauen – Praxis der Konfliktbearbeitung ohne Gericht, 4. Auflage 2018, Kapitel 1.4.1 – Strukturiertes Verfahren aber keine Prozessordnung.
http://www.springer.com/de/book/9783658051075
Schnelligkeit als Vorteil von Mediation und Schlichtung
Mediationsverfahren oder Schlichtung können schnell von den Parteien vereinbart werde und durchführen. Gelingt die Einigung ist das Mediationsverfahren oder Schlichtungsverfahren um Jahre schneller als die Entscheidung durch ein Schiedsgericht oder staatliches Gericht.
Mediationsverfahren oder Schlichtung sind nicht-öffentlich. Betriebsgeheimnisse und Privatsphäre sind vor den Medien, der Öffentlichkeit und Mitbewerbern geschützt, es sei denn die Parteien beschließen, ihre Verfahren auch für Dritte transparent zu gestalten.
Hierzu: Hammacher in Hammacher/Erzigkeit/Sage, So funktioniert Mediation im Planen und Bauen – Praxis der Konfliktbearbeitung ohne Gericht, 4. Auflage 2018, Kapitel 1.4.6 Vertraulichkeit
http://www.springer.com/de/book/9783658051075
Fachkenntnis und Erfahrung
Mediation und Schlichtung werden von Mediatoren oder Schlichtern geleitet, auf die sich die Parteien verständigt haben. Die Parteien werden sich für jemanden entscheiden, der sich mit den Verfahren auskennt.
Hierzu: Hammacher ist seit 2006 als Mediator tätig. Er ist zertifizierter Mediator (Bundesverband Mediation e.V.) Er ist Mitglied in der Fachgruppe Planen und Bauen des BMeV, Mitglied der ARGE Mediation des Deutschen Anwaltvereins, Mitglied der Centrale für Mediation, Mitglied der MediationsAllianz Baden-Württemberg; Mitglied der Allianz für Beteiligung Baden-Württemberg
In Mediation und Schlichtung kommt es den Parteien auch oft darauf an, dass der Mediator oder Schlichter einen beruflichen und persönlichen Hintergrund hat, der es ihm erlaubt, den Streitstoff nachzuvollziehen. Dabei sind Branchenkenntnisse und Führungserfahrung hilfreich.
Hierzu: Hammacher seit 1986 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in Anlagenbau, Stahlbau, Investitionsgüterindustrie; davon 20 Jahre als Leiter Rechtsabteilung, Prokurist und Geschäftsführer
Hierzu: Hammacher, Rezension zu Blasweiler, Konfliktmanagement für Führungskräfte, MEDIATOR 03/2015
Professionelle Vorbereitung und Durchführung
Mediation und Schlichtung bedarf einer guten Vorbereitung und Erfahrung mit der Organisation potentiell schwieriger Entscheidungsprozesse
Hierzu: Ein schwieriges Unterfangen, MEDIATOR 01-2017, 5, Download des Beitrags als PDF. Der Aufsatz beschreibt die erfolgreiche Organisation eines Mediationsverfahrens
Mediation und Schlichtung setzt die Fähigkeit von Mediator oder Schlichter voraus, empathisch mit den Parteien umzugehen und den Punkt der Auseinandersetzung durch Einsatz seiner erlernten Techniken zusammen mit den Parteien herauszuarbeiten.
Hierzu: Meister im qualifizierten Zuhören, Springer für Professionals, Baubetrieb + Baurecht 2014, Interview mit Dr. Hammacher, Download des Beitrags als PDF
Mediation privates Baurecht (Bau, Anlagenbau, Stahlbau), öffentliches Baurecht
Mediation und Schlichtung machen im Bereich von Bauen und Planen, Anlagenbau, Stahlbau besonders viel Sinn: Es geht um viel Geld, das von Profis auf allen Seiten ausgegeben und verdient wird. Zeit und Kooperationsfähigkeit sind hier kostbare Ressourcen, die die Parteien.
Hierzu:
Hammacher in Hammacher/Erzigkeit/Sage, So funktioniert Mediation im Planen und Bauen – Praxis der Konfliktbearbeitung ohne Gericht, 4. Auflage 2018
http://www.springer.com/de/book/9783658051075
Die Konfliktlösung durch die VOB/B-Stelle nach § 18 Abs.2 VOB/B – Praxis und Verbesserungspotentiale, NZBau 2012,335, Download des Beitrags als PDF
Schlichtung durch Experten am Bau, in Zeitschrift Spektrum der Mediation 45-2012, Download des Beitrags
Jetzt mal praktisch. Mediation im Bauwesen, Der Sachverständige DS 2010,16, Download des Beitrags als PDF
Mediation in Bausachen, Konflikte am Bau vermeiden und lösen, Zeitschrift „Der Bausachverständige“, Ausgabe 1/2008, S.48, Download des Beitrags als PDF
Mediation während der Auftragsabwicklung, in Zeitschrift Deutsches Architektenblatt November 2006, s.31; Download als Pdf, 52KB;
und viele weitere Beiträge auf der Seite Veröffentlichungen Mediation, Schlichtung
Selbst bei so profanen Themen wie Schimmelbildung in Gebäuden kann Mediation und Schlichtung als Teil der Konfliktprävention von Bedeutung sein
Hierzu:
Hammacher, https://www.youtube.com/watch?v=g5rQmLIk4Ng, 1:08 bis:1:36, Download Folien
Schimmelprävention, 6. Bausachverständigentag 2017
Schimmel: Konfliktprävention und -lösung, die Erstveröffentlichung des Beitrags finden Sie beim Bundesanzeiger Verlag in der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ Heft 5, Seite 69-71, Download des Beitrags als PDF.
Mediation im öffentlichen Bereich
Mediation und Schlichtung finden zusammen mit der Moderation auch im öffentlichen Bereich Anwendung. Die Zusammenarbeit zwischen qualifizierten Mediatoren ist besonders wichtig und ermöglicht auch bei größeren Projekten qualifizierte Mediation, Schlichtung, Bürgerbeteiligung.
Hierzu:
Das Netzwerk der Mediationsallianz, an der Hammacher beteiligt ist, arbeitet bei Infrastrukturprojekten, und Projekten der Bürgerbeteiligung zusammen http://www.mediationsallianz.de/person-hammacher.php
Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsprozesse, MEDIATOR 01-2017, 4, Download des Beitrags als PDF
Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltmediation, in Zeitschrift NZBau 2015 Heft 6, VI, Download des Beitrags als PDF
Buchrezension: Politische Mediation Prizipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten, Buchbesprechung Christoph Besemer, Konfliktdynamik 4-2014, 359, Download des Beitrags als PDF