Schiedsverfahren als Alternative zu ordentlichen Gerichtsverfahren

Die ordentlichen Gerichte in Deutschland sind gut! Daneben haben Schiedsverfahren nur dann eine Berechtigung wenn

  • die Schiedsrichter besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet oder einer bestimmten Branche mitbringen
  • die Schiedsrichter ein schnelles Verfahren sicherstellen

Dafür stehe ich ein:

Erfahrung als Schiedsrichter in Schiedsverfahren nach nationalen und internationalen Schiedsordnungen (DIS, UNCITRAL, ICC) sowie adhoc-Schiedsverfahren nach ZPO, als Vorsitzender des Schiedsgerichts, als Einzelschiedsrichter und Mitschiedsrichter; Erfahrung als Parteienvertreter und als inhouse-counsel in Schiedsverfahren

Rechtsgebiete: Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag, ARGE-Vertrag, Joint-Venture, Konsortium

Materielle Schwerpunkte der Schiedsverfahren: Störungen in der Auftragsabwicklung, Prüf- und Hinweispflichten, Kündigung von Verträgen

Höchster Streitwert: EUR 250 Mio. (Investorengruppe ./. deutsche Großstadt)

Branchen: Anlagenbau, Maschinenbau, Stahlbau, Metallbau, Bauindustrie

Sprachen: Englisch, Französisch