Korruptionsgefahren für Ingenieure und Architekten, in Zeitschrift: Der Bausachverständige 5-2009, Seite 59 ff

Im Anschluss an den Kurzbeitrag zur Korruptionsprävention in der letzten Ausgabe (BauSV 4/2009, S. 68 ff.) ruft der Autor die Risiko-Konstellationen für Ingenieure und Architekten anhand von Beispielen aus der Praxis ins Bewusstsein, um die Aufmerksamkeit für korruptionsanfällige Sachverhalte zu erhöhen und zugleich einen Beitrag zur Vermeidung von Korruption im Bauwesen zu leisten…

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  • Hinweisgeber – ein vielschichtiges Phänomen, in online-Zeitschrift von Transparency International Deutschland e.V., Nr. 44, August 2009
Sachverständige und Korruptions-Prävention, in Zeitschrift: Der Bausachverständige 4-2009, Seite 68 ff

Der Artikel thematisiert die Bedeutung von Korruptionsprävention im Sachverständigenwesen.

  • Gefahr und Verantwortung: Auch Sachverständige sind als Menschen nicht vor Fehlverhalten gefeit. Ihre besondere Verantwortung liegt jedoch in der Wahrung von Unabhängigkeit und Wahrheit, da ihre Gutachten weitreichende Folgen für Gerichte, Versicherungen und Betroffene haben.
  • Reputation: Die Glaubwürdigkeit der gesamten Berufsgruppe kann durch einzelne Korruptionsfälle massiv beschädigt werden. Ein Reputationsverlust hätte ähnlich verheerende Folgen wie im Bankensektor.
  • Öffentliche Meinung: In der Gesellschaft besteht oft Misstrauen („Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“). Schon kleine Zweifel an der Unabhängigkeit können zu Gerüchten und Vertrauensverlust führen.
  • Prävention: Der Autor fordert eine proaktive, transparente Korruptionsprävention. Positiv hebt er den TÜV Süd hervor, der mit einem öffentlich zugänglichen Ethik-Kodex, Compliance-Strukturen und einem Ombudsmann-System arbeitet. Solche Hinweisgebersysteme fördern Vertrauen und ermöglichen frühes Eingreifen.
    Verbände und Organisationen: Berufsverbände der Sachverständigen zeigen bislang kaum entsprechende Maßnahmen. Fehlen interne Unabhängigkeit und Durchsetzungsstärke, sollten externe Stellen eingebunden werden.
  • Krisenzeiten: Gerade in wirtschaftlich angespannten Situationen ist erhöhte Wachsamkeit notwendig. Neben staatlichen Stellen sind auch die Sachverständigen selbst gefordert, Missstände aktiv zu melden – im Interesse des Allgemeinwohls und zur Sicherung der eigenen Glaubwürdigkeit.
  • Verbände und Organisationen: Berufsverbände der Sachverständigen zeigen bislang kaum entsprechende Maßnahmen. Fehlen interne Unabhängigkeit und Durchsetzungsstärke, sollten externe Stellen eingebunden werden.
    Krisenzeiten: Gerade in wirtschaftlich angespannten Situationen ist erhöhte Wachsamkeit notwendig. Neben staatlichen Stellen sind auch die Sachverständigen selbst gefordert, Missstände aktiv zu melden – im Interesse des Allgemeinwohls und zur Sicherung der eigenen Glaubwürdigkeit.

Kernbotschaft:
Die Unabhängigkeit und Reputation von Sachverständigen sind ein hohes Gut. Um Korruptionsrisiken vorzubeugen, braucht es transparente Präventionsmaßnahmen, funktionierende Hinweisgebersysteme und die aktive Verantwortung jedes Einzelnen sowie der Berufsorganisationen

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Aus der Praxis eines Arbeitsdirektors, RdA 1993, 163 ff

Der Text behandelt die Rolle, Rechte und Probleme des Arbeitsdirektors im Rahmen der Mitbestimmung.

Kerngedanken der Abhandlung:

1. Entstehung & Rechtsgrundlage

  • Ursprung in der Weimarer Republik (1919) zur Befriedung sozialer Spannungen.
  • Arbeitsdirektor ist gleichberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung, mit besonderem Zuständigkeitsbereich „Arbeit/Personal“.

2. Rechtsstellung & Gleichberechtigung

  • Diskriminierungsverbot: gleiche Stellung wie andere Geschäftsführer.
  • Kein Vetorecht des Vorsitzenden gegen ihn zulässig.
  • Informationsausschluss oder Schlechterstellung bei Vergütung, Statussymbolen oder Vertragsbedingungen ist unzulässig.

3. Zuständigkeiten

  • Kernbereich: Personal- und Sozialwesen (Organisation, Planung, Entgeltpolitik, Weiterbildung, Arbeitsgestaltung, Gesundheitsschutz, Betriebsrat, Sozialpartnerkontakte).
  • Er vertritt das Unternehmen gegenüber Betriebsrat, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden.
  • Zuständigkeit für leitende Angestellte ist umstritten, praktisch aber sinnvoll.

4. Abhängigkeiten

  • Bestellung durch den Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreter haben faktisch starken Einfluss.
  • Meist stammen Arbeitsdirektoren aus dem eigenen Unternehmen, oft aus dem Personalbereich.
  • Wiederwahl ist von Gewerkschaften und Betriebsräten abhängig, was zu politischem Taktieren führt.

5. Zusammenarbeit & Konflikte

  • Muss eng mit Betriebsräten arbeiten; diese haben erhebliche Macht, etwa durch Mitbestimmungsrechte oder Verweigerung von Überstunden.
  • Betriebsversammlungen können zum öffentlichen Forum gegen ihn werden.
  • Innerhalb der Geschäftsführung droht Marginalisierung, da Personalthemen oft als nachrangig betrachtet werden.

Fazit
Der Arbeitsdirektor ist rechtlich gleichgestellt, wird praktisch aber oft benachteiligt oder als „Fremdkörper“ betrachtet.
Seine Effektivität hängt von innerbetrieblicher Akzeptanz, geschickter Kommunikation und einer klaren Ressortabgrenzung ab.
Er braucht tatsächlich die „Kraft des doppelten Herzens“: Loyalität zur Geschäftsführung und zugleich Nähe zu Arbeitnehmerinteressen

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  • Thesen zum Regierungsentwurf Hinweisgeberschutz der Bundesregierung, & 612a BGB in Transparency International Deutschland e.V., Scheinwerfer 40 III 2008, S. 22;
  • Der Einsatz von Fremdfirmen, BB 1997, 1686;
  • Die Hakenlastversicherung – Rechtsprobleme und praktische Ausgestaltung, VersR 1997, 288;
  • Haftung nach § 10 AKB für Schäden durch umstürzenden Autokran, Anmerkung zu LG Frankfurt v. 5.7.95, BB 1997, 13;
  • Der Einsatz von Fremdfirmen — Exposé für Konferenz „Personal am Bau“, Management Circle 15./16.7.96 Berlin;
  • Die Auswirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Unternehmen der Metallindustrie, BB 1996, 1554 ff;
  • Buch: Montagearbeitsverhältnisse, – Vergütung/ Haftung/ AÜG/ Konzern/ ARGE, Köln 1995;
  • Rechtsprobleme bei dem Einsatz von Autokranen, BB 1992, 1510 ff;
  • Die fehlerhafte Verkündung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und ihre Auswirkung auf den Amtsverlust bei Gesamtstrafenverhängung gegen einen Beamten, DÖD 1985, 81 ff;
  • Heinz/Hammacher, Öffentliches Recht im Saarland – Gesetzessammlung zum saarländischen Verwaltungsrecht, Saarbrücken 1981, 1983, 1987