Dr. Peter Hammacher | Aufsätze: Schiedsverfahren und Mediation
Prozessuale Waffengleichheit auch im Schiedsverfahren! ibr-online: IBR 2020, 3335,
Zu BGH Beschluss vom 23.07.2020 – I ZB 88/19 . Nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b Fall 2 ZPO liegt ein Aufhebungsgrund vor, wenn das Gericht feststellt, dass die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung („ordre public“) widerspricht. Dies setzt voraus, dass das Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, z. B. wenn der Schiedsspruch eine nicht abdingbare Norm, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist, verletzt. Der verfassungsrechtliche Grundsatz prozessualer „Waffengleichheit“ aus Art. 103 Abs. 1 GG, der für das Schiedsverfahren einfachrechtlich in § 1042 Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelt ist, gehört zum verfahrensrechtlichen ordre public. Der Grundsatz, dass das Gericht das Verfahren am Zweck der Wahrheitsfindung auszurichten und Interventionen der Parteien, die die Zweckerreichung gefährden, zu unterbinden hat (§§ 394 ff. ZPO) gilt auch im Schiedsverfahren. Hier hat der gerügte Ablauf der Zeugenbefragung nach Ansicht des BGH aber nicht das für einen Verfassungsverstoß erforderliche Gewicht erreicht, denn nicht jede ungeahndet gebliebene Intervention der Parteien führt zu einem Verstoß gegen den Grundsatz prozessualer Waffengleichheit. Praxishinweis Schiedsverfahren sind gleichwertiger Teil des deutschen Rechtssystems, basierend auf dem Grundgesetz. Liegt der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens in Deutschland, finden die ausführlichen schiedsgerichtlichen Regelungen des 10. Buch der ZPO), sofern nicht eine (institutionelle) Schiedsordnung vereinbart wird. Eine zweite Instanz ist in der Regel nicht vorgesehen, so dass die Streitigkeit mit dem Schiedsspruch endgültig beendet wird. Dennoch kann der Schiedsspruch innerhalb von drei Monaten durch ein zuständiges deutsches OLG aufgehoben werden, wenn das Schiedsverfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet oder die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs der öffentlichen Ordnung widerspricht (§ 1059 ZPO). Damit ist auch im Schiedsverfahren sichergestellt, dass maßgebliche Verfahrensgrundsätze eingehalten werden. Der BGH hatte in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen von OLG zu prüfen. In den meisten Fällen blieben die Rechtsbeschwerden jedoch ohne Erfolg.
- „Best practice in fünf Phasen der Mediation: Phase 5 Die Abschlussvereinbarung“, in Jahrbuch Mediation Essay 2018. Harte Zahlen, weicher Kern, Hagener Wissenschaftsverlag 2018k, Seite 140
Dann sind wir uns also einig, Interview in Newsletter Der Bausachverständige Mai 2018
Das Einigungsgebot im neuen Bauvertragsrecht, Einigung mit Hilfe von Sachverständigen und Mediatoren, Der Bausachverständige 2018-3, 52
Ein schwieriges Unterfangen, MEDIATOR 01-2017, 5
Bei einem Neubauprojekt in Altstadtlage kommt es zu erheblichen Schäden (Risse) an einem angrenzenden Altbau. Zahlreiche Parteien mit unterschiedlichen Interessen sind involviert: zwei Immobilienfirmen, Mieter, Planer, Bauunternehmen, Architekt, Sachverständige, Versicherer und Anwälte. Streitpunkte sind u. a. Ursachen, Verantwortlichkeiten und Kosten der Sanierung. Ein Gerichtsverfahren droht, soll aber durch ein dreistündiges Mediationsgespräch abgewendet werden.
Zentrale Konfliktlinien:
- Eigentümer des Altbaus: Sorge um Wert und Erhalt der Immobilie.
- Mieter: Angst vor Gefährdung, Mietminderungen.
- Neubau-Eigentümer: will Kosten begrenzen und Haftung auf Auftragnehmer abwälzen.
- Tragwerksplaner: bestreitet groben Fehler, sieht Mitverantwortung der Ausführenden.
- Baufirmen: erkennen Mängel an, wollen aber Mitverursachung anderer betonen.
- Architekt: sieht keine Planungsfehler.
- Versicherer: wollen Zahlungen minimieren, halten sich teils aus direkten Verhandlungen heraus.
- Anwälte: streiten hart über Haftung und Nachbarschaftsrechte.
Rolle der Mediation:
Das moderierte Gespräch soll Transparenz über Gutachten und Sanierung schaffen und nächste Schritte festlegen, ohne gleich ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Erfolgsfaktoren in der Mediation:
- Qualifizierte Sachaufklärung: Klare Definition von Aufgaben, Zielen, Zeitrahmen und Gutachterwahl.
- Vorbereitung des Mediators: Technisches Verständnis, Fachsprache beherrschen, Recherche als Fortbildung nutzen.
- Konfliktsondierung: Vorabgespräche mit allen Parteien; Einbezug aller Perspektiven wichtig.
- Agenda & Setting: Gemeinsame Tagesordnung, transparente Ziele, geeigneter Raum, Sitzordnung zur Entschärfung von Spannungen.
- Zeitmanagement: Strenge Moderation, Zusammenfassungen, Einbindung der Anwälte.
- Raum für Kontroversen: Strukturierte Diskussion, Meilensteine zur Transparenz, Versicherer frühzeitig einbinden.
- Dokumentation: Ergebnisse schriftlich festhalten, Abstimmung mit allen Beteiligten.
Ergebnis:
Obwohl keine endgültige Konfliktlösung erzielt wurde, konnten Transparenz hergestellt, nächste Schritte vereinbart und ein wichtiger Schritt in Richtung außergerichtlicher Einigung erreicht werden.
Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsprozesse, MEDIATOR 01-2017, 4
Der Text beschreibt die Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsprozesse, wie sie von der MediationsAllianz Baden-Württemberg entwickelt wurden.
Kernpunkte:
- Bürgerbeteiligung soll echte Mitwirkung ermöglichen und darf keine Alibiveranstaltung sein.
- Voraussetzung ist eine konstruktive Dialogbereitschaft aller Beteiligten, Respekt im Umgang und die Berücksichtigung auch schwächerer Interessengruppen.
- Gestaltungsspielräume müssen frühzeitig klar definiert und transparent kommuniziert werden, damit Bürger ihren Einfluss realistisch einschätzen können. Dabei gilt es, das „Partizipationsparadox“ zu berücksichtigen: Je früher Beteiligung möglich ist, desto größer der Einfluss – doch das Interesse ist anfangs oft gering.
- Ein Dialog auf Augenhöhe erfordert Initiativrechte für Bürger und klare Vereinbarungen darüber, wie Ergebnisse in politische Entscheidungen einfließen.
- Erfolgreiche Beteiligung ist ein flexibler Prozess, der unabhängige Moderation, passende Methoden, Transparenz und begleitende Öffentlichkeitsarbeit braucht.
- Schwierige oder schwer erreichbare Gruppen sollen aktiv einbezogen werden, um breite demokratische Teilhabe sicherzustellen.
👉 Insgesamt wird betont, dass Bürgerbeteiligung sorgfältig geplant, ressourcengestützt und professionell moderiert sein muss, um Vertrauen, Akzeptanz und tragfähige Lösungen zu schaffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung wird Prüfungsstoff, MEDIATOR 01-2017,30
Der Text beschreibt die Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsprozesse, wie sie von der MediationsAllianz Baden-Württemberg entwickelt wurden.
Kernpunkte:
Transparenz und Schiedsverfahren, in Zeitschrift KonfliktDynamik 2017-10
Die hitzige Diskussion um den Investorenschutz in den geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP wurde geführt, ohne die zugrunde liegenden UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) Rules on Transparency zu berücksichtigen. Der Autor setzt sich mit diesen Verfahrensregeln und der Bedeutung von Transparenz für das Gerichtsverfahren und für die Demokratie auseinander. Er stellt dem die Vertraulichkeit in Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Privaten gegenüber. Beide Prinzipien müssen sorgfältig austariert werden. Schlüsselbegriffe CETA, TTIP, UNCITRAL, Transparenz, Schiedsverfahren, Mediation, Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
- Einvernehmlich planen und bauen, Buchrezension in Zeitschrift Spektrum der Mediation 60-2015, 62
Umweltmediation im Gesetz angekommen, in Zeitschrift MEDIATOR 03-2015, 27
Konfliktmanagament für Führungskräfte, Buchbesprechung Blasweiler in Zeitschrift MEDIATOR 03-2015,29Umweltmediation im Gesetz angekommen, in Zeitschrift MEDIATOR 03-2015, 27
- Öffentlicher Auftraggeber und außergerichtliche Streitbeilegung am Beispiel der VOB/B-Stelle nach § 18 Abs.2,3 VOB/B, in Zeitschrift SchiedsVZ 2015,95
Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltmediation, in Zeitschrift NZBau 2015 Heft 6, VI
Der Text behandelt das Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG), das seit dem 1.1.2015 gilt und bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt.
Kernpunkte:
- Ziel ist die Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts sowie die Stärkung von Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
- § 2 UVwG schreibt eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor: Betroffene sollen bereits vor Antragstellung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Kosten trägt der Vorhabenträger.
- Erstmals wird in einem deutschen Gesetz der Begriff Umweltmediation (§ 4 UVwG) eingeführt. Diese kann bei umstrittenen Vorhaben von Behörden vorgeschlagen werden.
– Behörden sind dabei keine eigentlichen Parteien, können aber teilnehmen.
– Die Mediation ist grundsätzlich öffentlich, es sei denn, eine Partei widerspricht oder der Mediator entscheidet anders.
– Ergebnisse werden dokumentiert und ins Zulassungsverfahren einbezogen.
– Kosten müssen die Parteien selbst regeln.
- Chancen: Durch frühe Beteiligung und Mediation können Konflikte eingedämmt und außergerichtlich gelöst werden.
- Voraussetzungen: Verfahren müssen sorgfältig vorbereitet, Moderatoren/Mediatoren qualifiziert ausgewählt und Beteiligte dialogbereit sein. Sonst drohen Alibiveranstaltungen oder Blockaden.
- Fazit: Das Gesetz bietet neue Möglichkeiten für Transparenz, Dialog und Konfliktlösung im Umweltbereich, stellt aber hohe Anforderungen an die Qualität der Verfahren und die Haltung der Beteiligten.
Kurz: Das UVwG Baden-Württemberg stärkt frühe Bürgerbeteiligung und verankert erstmals die Umweltmediation gesetzlich, um Konflikte in Umweltprojekten konstruktiv und außergerichtlich bearbeiten zu können.
Vereinte Nationen erlassen Transparenzregeln für Schiedsgerichte, in Zeitschrift IBR 2014, 2851
Der Beitrag behandelt die UNCITRAL-Transparenzregeln für investitionsbasierte Schiedsverfahren, die seit 01.04.2014 gelten.
Kernpunkte:
- In neuen Investitionsschiedsverfahren müssen grundlegende Informationen wie Parteien, betroffener Wirtschaftszweig und Vertrag veröffentlicht werden.
- Wichtige Dokumente (Klageschrift, Erwiderungen, Gutachten etc.) werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Vertrauliches kann zurückgehalten werden.
- Dritte können Stellungnahmen abgeben, wenn sie ein besonderes Interesse oder Fachwissen beitragen.
- Mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, mit möglichen Einschränkungen.
- Transparenz darf eingeschränkt werden, wenn Geschäftsgeheimnisse, gesetzliche Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsinteressen oder die Integrität des Verfahrens betroffen sind.
- Ziel ist mehr Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit in Verfahren, die oft das Gemeinwohl berühren.
- Auch private Schiedsgerichte können diese Regeln übernehmen; ein Rechtsanspruch auf Öffentlichkeit besteht jedoch nicht.
Fazit: Die Regeln stärken Transparenz und Partizipation in internationalen Schiedsverfahren und könnten künftig auch über Investitionsstreitigkeiten hinaus Bedeutung gewinnen
Meister im qualifizierten Zuhören Springer Professional im Interview mit Dr. Hammacher
Das Interview mit Dr. Peter Hammacher beleuchtet die Rolle von Mediatoren im Bauwesen:
- Einsatzbereich: Mediation kommt bei Konflikten zwischen Bauakteuren (z. B. Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Lieferanten, Banken, Behörden oder Bürgergruppen) zum Einsatz.
- Voraussetzung: Die Initiative muss von den Projektverantwortlichen ausgehen. Einsicht in mögliche Risiken ist entscheidend.
- Aufgabe des Mediators: Strukturiert den Einigungsprozess, sorgt für Dialog und Verständnis, vor allem durch qualifiziertes Zuhören.
- Ergebnisverantwortung: Die Parteien entscheiden über Lösungen, der Mediator verantwortet nur den Prozess. Erfolgsquote hoch, wenn alle Beteiligten mitziehen.
- Instrumente: Kommunikationsmethoden, Interessensklärung, ggf. Kombination mit Schiedsgerichtsklauseln bei Scheitern der Mediation.
- Abgrenzung: Schlichter kann Lösungsvorschläge machen oder vorläufig entscheiden, Mediator dagegen nicht.
- Qualifikation: Mediatoren benötigen Ausbildung, idealerweise auch Fachkompetenz im Bauwesen.
- Präventiver Einsatz: Baubegleitende Mediation ist sinnvoll, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen, scheitert aber oft am Budget.
👉 Fazit: Mediation im Bauwesen bietet strukturierte, effiziente Konfliktlösung, erfordert aber frühzeitige Einbindung, passende Auswahl des Mediators und Offenheit aller Beteiligten
Vertraulichkeit versus Öffentlichkeit in der Konfliktbearbeitung, in Zeitschrift NZBau 2014,6
Vertraulichkeit vs. Öffentlichkeit in internationalen Investitions-Schiedsverfahren (UNCITRAL Rules on Transparency, seit 01.04.2014)
- Grundprinzipien früherer Verfahren:
– Private Schiedsgerichte bevorzugt wegen Fachkenntnis, schnellerem Verfahren und Vertraulichkeit.
– Vertraulichkeit schützt sensible Informationen; nur Parteien und vom Verfahren autorisierte Personen haben Zugang.
– Kritik: Mangelnde öffentliche Kontrolle, besonders wenn Staaten beteiligt sind.
- Neuerungen durch UNCITRAL Transparency Rules:
– Für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Staaten und Investoren gilt nun mehr Transparenz.
– Nach Einleitung eines Verfahrens werden Name der Parteien, wirtschaftlicher Sektor und Vertrag veröffentlicht.
– Klageschrift, Erwiderungen, Gutachten und weitere Unterlagen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Anlagen ggf. redaktionell bearbeitet auf Anfrage).
– Dritte können nach Genehmigung schriftlich Stellung nehmen; mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. - Einschränkungen der Öffentlichkeit:
– Bei vertraulichen oder gesetzlich geschützten Informationen, Gefährdung der Verfahrensintegrität oder Sicherheitsinteressen.
– Veröffentlichung kann verzögert oder zurückgehalten werden, z. B. um Zeugen zu schützen. - Praxis:
– Schiedsgerichte involvieren zunehmend die Öffentlichkeit (Veröffentlichung, Live-Übertragung, Online-Dokumentation).
– Die Einbeziehung Dritter erweitert die Streitpunkte und erfordert zusätzliche Abwägungen. - Bedeutung:
– Transparenz stärkt Öffentlichkeit, Partizipation und demokratische Kontrolle, besonders bei Verfahren mit öffentlichen Interessen.
– Gleichzeitige Wahrung der Vertraulichkeit bleibt entscheidend für effektive Konfliktbearbeitung.
– Öffentlichkeitsbeteiligung verändert die Kommunikation der Parteien und erschwert mediative Ansätze, weshalb flankierende Maßnahmen nötig sind.
Fazit: Die UNCITRAL-Regeln markieren einen Trend zu mehr Transparenz in Investitionsschiedsverfahren, müssen aber sorgfältig gegen den Schutz vertraulicher Informationen abgewogen werden.
Politische Mediation Prizipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten, Buchbesprechung Christoph Besemer, Konfliktdynamik 4-2014, 359
- Mediator vom Gericht beauftragt: Staatskasse muss die Kosten tragen! Entscheidungsbesprechung,95
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2014 – 13 WF 43/14 in Zeitschrift IBR 2014,2551
Buch: Hammacher/Erzigkeit/Sage: „So funktioniert Mediation im Planen + Bauen“
3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8348-1515-6,
So funktioniert Mediation im Planen + Bauen: Mit Fallbeispielen und Checklisten
- Mediation gesetzlich verankert, Interview auf Springer Professional vom 21.05.2013
- Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – Was ändert sich für Bauträger ? IBR-Online Langaufsatz 2012-11-27
Schlichtung durch Experten am Bau, in Zeitschrift Spektrum der Mediation 45-2012,32
Mehr Transparenz im Vergaberecht, in Zeitschrift NZBau 2012, VII
Transparenz im Vergaberecht, Staatsanzeiger
MediationsAllianz, Staatsanzeiger
Zur Vereinbarkeit von Adjudikation und Mediation, in Zeitschrift Der Bausachverständige, 3-2010, S. 46 ff
Mediation und Adjudikation – wie passt das zusammen, in Zeitschrift Der Bausachverständige, Newsletter, Mai 2010
Schimmel: Konfliktprävention und -lösung: Zeitschrift „Der Bausachverständige“ , 7. Jahrgang, Heft 5, Seite 69-71
Schimmel: Konfliktprävention und -lösung: Die Erstveröffentlichung des Beitrags finden Sie beim Bundesanzeiger Verlag in der Zeitschrift „Der Bausachverständige“, 7. Jahrgang, Heft 5, Seite 69-71
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Weiterführende Informationen unter www.bundesanzeiger-verlag.de
Jetzt mal praktisch: Mediation im Bauwesen, in Zeitschrift Der Sachverständige DS 2010,16
Adjudikation und Mediation – ein gemeinsames Ziel
Adjudikation und Mediation – ein gemeinsames Ziel, Kommentar in: Werner Baurecht Dossier zur Adjudikations-Ordnung für Baustreitgkeiten (AO-Bau) 2009,08-04
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Konfliktprävention durch präventive Vertragsgestaltung, in Zeitschrift „Spektrum der Mediation“, Nr.30/2008, S.14,
Mediation in Bausachen, Konflikte am Bau vermeiden und lösen, Zeitschrift „Der Bausachverständige“, Ausgabe 1/2008, S.48
Konfliktpotential am Bau:
- Bauprojekte sind besonders konfliktreich durch Komplexität, viele Beteiligte, Fehleranfälligkeit und konträre Interessen.
- Konflikte eskalieren oft, wenn Parteien ohne Hilfe Dritter agieren; juristische Auseinandersetzungen sind langwierig, teuer und belastend.
Mediation – Definition und Prinzipien:
- Freiwilliges, selbstbestimmtes Verfahren mit neutralem Mediator.
- Parteien bestimmen Ablauf und Ergebnisse selbst, keine juristischen Regeln zwingend.
- Fokus auf Interessen statt Positionen; kreative „Win-Win“-Lösungen werden gesucht.
- Ziel: Versachlichung, Deeskalation, effiziente Problemlösung.
Vorteile der Mediation in Bausachen:
- Schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.
- Vermeidet langwierige Prozesse, reduziert Belastung für Mitarbeiter.
- Parteien behalten Kontrolle über Ergebnis und handeln praxisnah.
- Fördert Effizienz in Auftragsabwicklung und Projektfortschritt.
Herausforderungen:
- Enge Zeitpläne und feste Budgets begrenzen Handlungsoptionen.
- Machtgefälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann Konsens erschweren.
- Unklare juristische Kenntnisse der Projektleiter führen oft zu frühzeitigem Einbezug von Anwälten.
Mediation als Alternative oder Ergänzung:
- Kann in allen Projektphasen eingesetzt werden: Planung, Auftragsabwicklung, Konfliktphase.
- Kombination mit Sachverständigen, Schlichtung oder Schiedsverfahren möglich („MedArb“).
- Mediation unterstützt die Parteien, Entscheidungen selbst zu treffen; juristische Verfahren bleiben Option bei Scheitern.
Der „richtige“ Mediator:
- Verantwortlich für Prozesssteuerung, Kommunikation und Einfühlung, nicht für Rechtsentscheidungen.
- Branchenkenntnis (Ingenieurwesen, Architektur, Baurecht) erhöht Akzeptanz und Effektivität.
- Co-Mediation (z. B. Baurechtler + Ingenieur) kann breite Fachkompetenz sicherstellen.
- Gute theoretische und praktische Ausbildung.
Fazit:
Mediation ist ein wirksames Instrument zur Konfliktvermeidung und -lösung in Bauprojekten. Sie entlastet Beteiligte, steigert Effizienz, ermöglicht flexible, praxisnahe Lösungen und kann juristische Verfahren ergänzen oder ersetzen.
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Rechtsanwälte: Widerstand gegen Mediation abbauen, in Zeitschrift für Schiedsverfahren, SchiedsVZ 2008, 30
Kernaussagen:
- Langsame Verbreitung der Mediation in Deutschland:
– Ursache liegt teilweise in der Zurückhaltung von Rechtsanwälten, Mediation ihren Mandanten zu empfehlen.
– Vorbehalte entstehen oft aus dem traditionellen Rollenverständnis der Anwälte, sind jedoch unbegründet. - Vorteile der Mediation:
– Hohe Erfolgsquote (~70 % der Mediationen enden mit Vereinbarung).
– Längere Haltbarkeit der erzielten Vereinbarungen als bei gerichtlichen Entscheidungen.
– Stärkt die Eigenverantwortung der Parteien und führt zu nachhaltigen Lösungen. - Hauptgründe für die Zurückhaltung der Anwälte:
– Unbekanntheit: Mediation ist vielen Anwälten noch nicht geläufig; Ausbildungsordnungen müssen erst angepasst werden.
– Kämpferrolle des Anwalts: Traditionelle Erwartungshaltung, Konflikte gerichtlich „zu gewinnen“. Mediation könnte als „Schwäche“ missverstanden werden.
– Fehlender eigener mediative Erfahrung: Anwälte verwechseln klassische Vergleichsverhandlungen mit Mediation.
– Image vor Gericht: Anwälte fühlen sich in der prozessualen Rolle sicherer. Mediation erfordert ein anderes Rollenverständnis („Coach“ statt „Kämpfer“).
– Vertrauen in Gerichte: Mandanten vertrauen dem gerichtlichen Urteil, Mediation wird als weniger notwendig wahrgenommen.
– Zweifel an Konfliktfähigkeit der Mandanten: Mediation setzt eigenverantwortliche Mitarbeit der Parteien voraus.
– Verhandlungsführung durch Mediator: Anwälte müssen Kontrolle abgeben, was Unsicherheit erzeugt.
– Auswahl des Mediators: Qualität und Erfahrung des Mediators beeinflussen stark den Erfolg; Anwälte fürchten Fehlentscheidungen.
– Zeitaufwand: Mehrere Sitzungen und Vorbereitung erforderlich, was im Zeitdruck schwierig sein kann.
– Kosten: Mediator muss vergütet werden; Prozesskostenhilfe greift nicht.
– Geringer finanzieller Anreiz für Anwälte: Honorar kann niedriger sein als bei langwierigen Prozessen.
– Unsicherheit auf neuem Terrain: Anwälte müssen Mediation erst kennenlernen, was Ausbildung und Erfahrung erfordert. - Rolle des Anwalts in der Mediation:
– Anwalt bleibt Interessenvertreter, kann strategisch beraten, Argumente entwickeln und den Mandanten unterstützen.
– Mediation entlastet Anwälte in Machtpositionen und ermöglicht kreative Lösungsfindung. - Fazit:
– Mediation ist eine bewährte, effektive Methode der Konfliktlösung.
– Widerstände von Anwälten beruhen meist auf Tradition und Rollenverständnis, nicht auf tatsächlicher Ineffizienz.
– Anwälte sollten Mediation als gleichwertige Option anerkennen und in die professionelle Abwägung einbeziehen, um die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten.
- Abnahme von Bauleistungen – Streit vermeiden und Kosten sparen durch Einbeziehung von Bausachverständigen, DEKRA-Newsletter 2007/
- Notleidende Kredite: Mediation kann bei Gesellschafter-Auseinandersetzungen Schlimmeres verhüten, Kredit & Rating Praxis, Zeitschrift für Finanzspezialisten 2007, 31;
Der Sachverständige im Beweisverfahren, im Schiedsverfahren und in der Mediation, in Zeitschrift „Der Bausachverständige“, Ausgabe 3/2008,46
Sachverständige, DIN und Konfliktprävention, in Zeitschrift „Der Bausachverständige“, Ausgabe 6/2007, S.34
Bauprozesse führen häufig zu Konflikten zwischen Auftraggebern, Auftragnehmern und der Allgemeinheit. Präventive Maßnahmen in der Projektvorbereitung und sachorientierte Unterstützung durch Sachverständige können Streitigkeiten vermeiden.
Technische Normen spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie bieten Orientierung, Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit für Unternehmer und Auftragnehmer. Werden Normen jedoch als veraltet, einseitig oder interpretationsbedürftig wahrgenommen, verlieren sie ihre Funktion als verlässlicher Maßstab. Dies führt zu Unsicherheiten, da Sachverständige die Normen im Einzelfall unterschiedlich bewerten können.
Für die Konfliktprävention ist es entscheidend, dass Normen anerkannt und zuverlässig sind. Sachverständige müssen fachlich fundierte Urteile treffen, können sich aber bei Bedarf über Normen hinwegsetzen. Um die Akzeptanz der Normen zu stärken, sollte die Zusammenarbeit zwischen Normungsinstitutionen (wie DIN) und Sachverständigen intensiviert werden.
Normen dienen nicht nur der technischen Standardisierung, sondern auch als Grundlage für rechtliche Beurteilungen, Vertragsklarheit und wirtschaftliche Planbarkeit – und sind damit ein wesentliches Instrument zur Konfliktvermeidung in Bauprojekten.
Mediationsverfahren bei der Gefahr notleidender Kredite, in Finanzbetrieb-Newsletter 01/2007, S. 10f;
Streit beilegen – ohne Gericht, Rhein-Neckar-Zeitung, 13.02.2007
Was macht eigentlich ein Mediator?, in Zeitschrift Karriereführer Recht 2007, 50
Mediation während der Auftragsabwicklung, in Zeitschrift Deutsches Architektenblatt November 2006, S.31
Der Artikel von Dr. Peter Hammacher im Deutschen Architektenblatt 2006 behandelt die Chancen und Probleme der Mediation während der Auftragsabwicklung von Bauprojekten . Er zeigt auf, warum sie bislang selten eingesetzt wird, welche Hindernisse bestehen, aber auch welche erheblichen Vorteile sie für Auftraggeber und Auftragnehmer bieten kann.
Gründe für die geringe Nutzung
- Zeitdruck: Bauprojekte laufen nach Zeitplänen stärken; Lange Verhandlungen wirken störend.
- Budgetbegrenzungen: Nach Vertragsabschluss sind die finanziellen Spielräume gering; Verantwortliche können keine großzügigen Kompromisse eingehen.
- Machtgefälle: Auftraggeber haben durch Vorleistungspflicht des Auftragnehmers eine starke Position und setzen eher auf Druckmittel.
- Vertrautheit mit Schiedsgerichtsbarkeit: Viele größere Bauprojekte sehen Schiedsklauseln statt Mediationsklauseln vor.
- Widerstände von Projektakteuren: Bau- und Projektleiter, Architekten oder Controller sehen sich selbst als Durchsetzer und Konfliktlöser, sodass sie Mediatoren als Konkurrenz empfinden.
- Rückversicherungskultur: Unternehmen bevorzugen bindende Urteile Dritter statt eigenverantwortlicher Lösungen.
Vorteile der Mediation
- Zeiteffizienz: Gerichtsverfahren im Baurecht dauern oft Jahre, eine Mediation kann viel schneller Ergebnisse bringen.
- Planungssicherheit: Die Unsicherheit gerichtlicher Entscheidungen entfällt; Beide Parteien behalten Einfluss auf die Lösung.
- Kostenersparnis: Mediation kann unnötige Prozesse mit vielen Juristen und Sachverständigen vermeiden.
- Kompetenznähe: Konflikte werden von den ursprünglichen Projektbeteiligten gelöst, nicht von externen Richtern.
- Rechtliche Grundlage: Der BGH Baubeteiligte zur Kooperation und anschließender Verständigung – Mediation erfüllt dieses Kooperationsgebot.
- Stärkung der Auftraggeberrolle: Wer Mediation anbietet, zeigt Kooperation statt Machtausübung, was Vertrauen schafft.
- Imagegewinn: Besonders bei öffentlich begleiteten Bauprojekten wirkt Mediation Reputationsfördernd.
- Transparenz und Objektivität: Gemeinsame Informationsstrategie verhindert tendenziöse Medienberichte.
- Entlastung für Projektbeteiligte: Klare Vermittlung durch Mediatoren, reduzierte Eskalation und gibt Fachleuten wieder Freiraum für ihre Aufgaben.
Fazit
Mediation während der Auftragsabwicklung stößt zwar auf strukturelle Hindernisse – Zeitdruck, Machtgefälle, etablierte Konfliktmechanismen –, bietet aber erhebliche Potenziale: schnellere, sachorientierte Lösungen, Kostenreduktion, bessere Zusammenarbeit und Reputationsvorteile für Auftraggeber. Sie können einen wichtigen Beitrag leisten, Konflikte im Bauwesen effizient und konstruktiv zu bewältigen.
- Mediation während der Auftragsabwicklung, in Zeitschrift Spektrum der Mediation 21/2006, S.20;
- Vermeidung von Bauprozessen durch Einschaltung von Mediatoren, anlässlich Bauträgertag in Eschborn September 2005;